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Unser Service für Ärzte und Kinderärzte
aller Fachrichtungen

Mit einer Überweisung zur Ernährungstherapie optimieren Sie Ihr Leistungsspektrum und Ihre Beratungskompetenz, wenn

  1. die ernährungstherapeutischen Beratungen vom Arzt budgetneutral verordnet werden

  2. der Ernährungsberater/-therapeut bei QUETHEB, VDOE, VDD, VFED registriert ist.


Um Ihren Praxisalltag zu erleichtern, haben wir für Sie Dokumente vorbereitet, die Ihre Arzthelferin herunterladen und gemeinsam mit Ihrem Patienten ausfüllen kann. Mit Ihrer Unterschrift auf der "Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung" stellen Sie sicher, dass Ihr Patient eine qualifizierte Beratung erhält und ihm Beratungskosten rückerstattet werden.

  • Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungstherapeutische Behandlung und Arztschreiben zur Vorlage bei der Krankenkassen    Ärztliche Verordnung


  • Patienteninfoblatt über die Kostenrückerstattung für Ernährungstherapeutischen Maßnahmen nach § 43 und Prävention nach § 20 SGB V  Kostenerstattung



Übrigens, die Teilnahme an Präventionsberatungen
benötigt keine Verordnung.


Wir führen kassenfinanzierte präventive Einzelberatungen für alle Altersgruppen durch.

Ermuntern Sie Ihre Patienten zur Teilnahme.



Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Wenden Sie sich bitte direkt an unsere Ernährungspraxis.


Ernährungspraxis Friedrichsdorf
Römerstr. 38, 61381 Friedrichsdorf
Telefon 06172-72 521
praxis@vitalfit.de


Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Ihre Ute Jagau





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